| Das Recht zum Gemeingebrauch
Rechte & Pflichten in der Natur:
Erläuterungen zum schwedischen Allemansrätt.
Das Allemansrätt, ein traditionelles Recht zum Gemeingebrauch, regelt
den Aufenthalt in Schwedens Natur. Unter Einhaltung der Bestimmungen können
auch ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der Vögel,
das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und
das Glitzern unserer Seen erleben. Dabei gilt es, behutsam mit der Natur
umzugehen und Rücksicht gegenüber Mitmenschen und Tieren walten
zu lassen.
Nicht stören - nicht zerstören, so lautet
die einfache Faustregel dieses Rechtes. Die einzelnen Bestimmungen werden
nachfolgend erläutert.
Respektieren Sie den Hausfrieden!
In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren,
reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen
keinen Schaden nehmen. Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein
privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies
gilt in Schweden als Hausfriedensbruch.
Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich
um ein Wohn- oder Ferienhaus zu verstehen, der nicht unbedingt eingezäunt
sein muß. Hier haben die Besitzer den berechtigten Anspruch, nicht
gestört zu werden. Ist das Haus nicht vor Einblicken geschützt,
muß es in besonders großem Abstand passiert werden. Und keinesfalls
darf der Grundstückseigentümer in seinen Tätigkeiten behindert
werden.
Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das
Flurschadenrisiko entsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für das
Reiten in der Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden,
Loipen, Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen Untergrund zu
reiten. Auch durch Mountainbiking können Schäden verursacht werden,
eine besondere Vorsicht ist daher auch hierbei geboten. Eingefriedetes
Weideland darf nur überquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung
beschädigt, noch das Vieh in irgendeiner Weise gestört wird.
Vergessen Sie nie, die Gatter wieder zu schließen, damit die Tiere
nicht entlaufen können.
Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten!
Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped
oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren - das Allemansrätt
schafft hier keine Ausnahmeregelung. Auch Privatstraßen und -wege
sind für motorgetriebene Fahrzeuge gesperrt. Ein solches Verbot ist
durch Schilder mit Aufschriften wie "Förbud mot trafik med motordrivet
fordon", "Enskild väg" oder auf andere Weise gekennzeichnet.
Das Parken am Straßenrand ist im allgemeinen erlaubt,
solange dabei nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, Grundeigentümer
gestört werden oder kein Schaden an Grund und Boden entsteht. Parken
Sie bitte so, daß Sie niemanden gefährden oder behindern.
Camping
Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne
Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort
nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe
eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum Lagern
und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers! Wollen
Sie in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an
einem Standort bleiben, müssen Sie ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers
einholen. Besondere Rücksichtnahme ist beim Campen mit Wohnwagen oder
Wohnmobil geboten. Am besten, Sie nutzen den hohen Komfort der naturnahen
schwedischen Campingplätze - so vermeiden Sie Konflikte mit Grundeigentümern.
Lagerfeuer
Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Flächen-
oder Waldbrandgefahr besteht. Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot
erlassen. In Naturreservaten und Nationalparks sind Lagerfeuer meist gänzlich
verboten. Erkundigen Sie sich daher vor einem Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen
Touristenbüro! Löschen Sie Ihr Feuer sorgfältig, bevor Sie
Ihren Lagerplatz verlassen. Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten, haften Sie
allein für den entstehenden Schaden!
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die
Hitze läßt diese bersten, und es entstehen nicht wiedergutzumachende
Schäden.
Lassen Sie keine Abfälle zurück!
Sie dürfen in der Natur keinerlei Unrat zurücklassen.
Zudem bilden Glas, Dosen und Verschlüsse eine Gefahr für Mensch
und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu qualvollem Verenden
führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem Zelten
oder Picknick muß der Platz sauber hinterlassen werden. Und: Stellen
Sie niemals Ihre Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter!
Früchte der Natur
Es ist verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln,
Nüsse oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen,
abzubrechen oder abzureißen. Selbstverständlich ist es erst
recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.
Erlaubt ist es hingegen, wilde Blumen und Beeren zu pflücken,
Pilze zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte
Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet
ist. Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umständen gepflückt
werden! So sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten geschützt.
Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.
Baden und Boot fahren
Sie dürfen baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden
Ufern anlegen und an Land gehen. Dies gilt jedoch nicht für Haus-
und Ferienhausgrundstücke oder Gebiete mit behördlichem Zutrittsverbot,
z.B. Vogel- oder Robbenschutzgebiete. Im übrigen gelten dieselben
Regeln wie beim Camping. Ein Festmachen an Privatstegen ist nur in Notfällen
gestattet.
Seen, Fließgewässer und Meere dürfen
mit Booten befahren werden. Beachten Sie lokale Vorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen,
Zutrittsverbote o.ä. Von Motorbootfahrern wird besondere Rücksichtnahme
erwartet! Das Fahren mit Wasser-Skootern stört Mensch und Tier über
Gebühr und schädigt Fauna und Flora. Eine Benutzung von Wasser-Skootern
ist deshalb in Schweden generell verboten; nur für wenige, von den
Provinzialregierungen freigegebene Gewässerabschnitte gelten Ausnahmen.
Nähere Informationen erteilt die jeweilige Provinzialregierung (Länsstyrelsen).
Hunde
Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings
herrscht vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang. In dieser Zeit
benötigen die Wildtiere absolute Ruhe; selbst der friedlichste Hund
kann dann durch seine bloße Anwesenheit großen Schaden anrichten.
Auch in der Zeit ohne Leinenzwang muß der Hund so beaufsichtigt werden,
daß er weder Mensch noch Tier stört noch ihnen Schaden zufügt.
Angeln und Jagd
Das Allemansrätt schließt weder das Angeln
noch die Jagd ein. Sie dürfen jedoch mit üblichem Sportangelgerät
an allen Meeresküsten und in den fünf größten Seen
Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und
Storsjön) lizenzfrei angeln, wobei das Lachsangeln an der Küste
Norrlands hiervon ausgenommen ist. Für alle anderen Gewässer
benötigen Sie einen Angelschein (fiskekort). Informieren Sie sich
bitte rechtzeitig über die lokalen Bestimmungen. Lassen Sie niemals
Angelleinen oder -haken in der Natur zurück, diese können zu
qualvoll-tödlichen Fallen für Tiere werden.
Lassen Sie Baue, Nester und Nisthöhlen sowie Jungtiere
unbehelligt. Die Mitnahme von Vogeleiern ist streng verboten, der Tatbestand
wird als Wilderei gewertet. Alle wildlebenden Säugetiere und Vögel
stehen unter Naturschutz und dürfen nur gemäß den Bestimmungen
des schwedischen Jagdgesetzes von Jagdscheininhabern bejagt werden.
© 1996 Schwedisches Staatliches Amt für
Umweltschutz. |